Rainer Hanf
Übersetzer (beeidigt)Kontakt
Am Bischofskreuz 23 79114 Freiburg Tel.: +49 (0)160-628 43 13 rainerhanf@web.de http://www.traductions-juridiques.deLeistungen
- Übersetzen allgemeinsprachlicher Texte
- Juristische Fachübersetzungen (Verträge, Gerichtsurteile)
- Urkundenübersetzungen mit Beglaubigung
- Wirtschafts- und Steuertexte
- Überarbeiten und Korrekturlesen
Fachgebiete
- Verwaltungsrecht
- Erbrecht
- Handels- und Wirtschaftsrecht
- Gesellschaftsrecht
- Immobilienrecht
- Rechnungswesen
- Steuern
Sprachen
- Französisch >< Deutsch
Als Jurist mit abgeschlossenem rechtswissenschaftlichen Studium (Erste juristische Staatsprüfung) habe ich mich darauf spezialisiert, qualitativ einwandfreie Rechtsübersetzungen zu erstellen. Ich bin seit 12 Jahren als Urkundenübersetzer für die französische Sprache beeidigt und kann meine Übersetzungen daher offiziell beglaubigen. Sie werden von allen Verwaltungsbehörden und Gerichten in Deutschland und dem französischsprachigen Ausland anerkannt.
Schwerpunkte meiner Arbeit sind Übersetzungen im Rahmen von Anträgen auf Einbürgerung, im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder der Vorbereitung einer Eheschließung sowie bei internationalen Erbschaftsangelegenheiten. Darüber hinaus übersetze ich Immobilienverträge und gerichtliche Korrespondenz, also Klageschriften sowie die Beschlüsse und Urteile von Gerichten.
Seit einigen Jahren zählen auch Angehörige afrikanischer Staaten (Tunesien, Marokko, Kamerun, Republik Kongo) zu meinen zufriedenen Kunden.
Aufgrund meiner Kenntnisse des deutschen Verwaltungsverfahrens kann ich, falls nötig, mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen oder Sie bei Behördengängen begleiten und vor Ort sprachlich unterstützen.
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Wir besprechen Ihr Anliegen und finden eine gute Lösung.
Schwerpunkte meiner Arbeit sind Übersetzungen im Rahmen von Anträgen auf Einbürgerung, im Zusammenhang mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse oder der Vorbereitung einer Eheschließung sowie bei internationalen Erbschaftsangelegenheiten. Darüber hinaus übersetze ich Immobilienverträge und gerichtliche Korrespondenz, also Klageschriften sowie die Beschlüsse und Urteile von Gerichten.
Seit einigen Jahren zählen auch Angehörige afrikanischer Staaten (Tunesien, Marokko, Kamerun, Republik Kongo) zu meinen zufriedenen Kunden.
Aufgrund meiner Kenntnisse des deutschen Verwaltungsverfahrens kann ich, falls nötig, mit der zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen oder Sie bei Behördengängen begleiten und vor Ort sprachlich unterstützen.
Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir eine E-Mail. Wir besprechen Ihr Anliegen und finden eine gute Lösung.
