Informationen zum Thema Dolmetschen und Übersetzen
Abschlüsse: Studium (z. B. BA/MA Übersetzungswissenschaft, MA Konferenzdolmetschen, MA Translatologie, Diplom-Übersetzer:in, Diplom-Dolmetscher:in, Diplom-Sprachmittler), staatliche Prüfung, IHK-Prüfung
Allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher:in: Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Gerichtsdolmetscher:innen in Deutschland bei gerichtlichen oder behördlichen Verfahren tätig werden dürfen.
Apostille/Haager Apostille: Beglaubigungs-/Legalisationsform im internationalen Urkundenverkehr. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift und ggf. des Siegels des Unterzeichners sowie dessen Befugnis zur Ausstellung der Urkunde.
BDÜ: Bundesverband der Übersetzer und Dolmetscher.
BDÜ-Mitgliedschaft: Voraussetzung zum Eintritt in den BDÜ ist ein einschlägiges Hochschulstudium, ein einschlägiger Berufsabschluss oder der Nachweis langjähriger Berufspraxis.
Beeidigte Dolmetscher:innen: s. Gerichtsdolmetscher:innen
Beeidigte Übersetzer:innen: sind bei einem Landgericht oder Oberlandesgericht beeidigt und verfügen über eine universitäre oder gleichwertige Qualifikation. In Baden-Württemberg spricht man von öffentlich bestellten und beeidigten Urkundenübersetzer:innen. Sie fertigen beglaubigte Übersetzungen z. B. von Universitätszeugnissen, Geburtsurkunden, Mutterschafts- oder Vaterschaftsanerkennungen, notariellen Beglaubigungen, Scheidungsurteilen oder Staatsangehörigkeitsurkunden an.
Beeidigung: s. allgemeine Beeidigung als Gerichtsdolmetscher:in
Beglaubigte Übersetzung: s. bestätigte Übersetzung
Beglaubigung: Übersetzer:innen/Urkundenübersetzer:innen können keine Beglaubigung von Dokumenten durchführen, sondern nur eine bestätigte (umgangssprachlich: beglaubigte) Übersetzung erstellen. Es gibt zwei Arten von Beglaubigungen – die amtliche und die öffentliche. Bei der amtlichen werden Dokumente von oder für Behörden beglaubigt, bei der öffentlichen erfolgt dies durch siegelführende Stellen, etwa einen Notar.
Begleitdolmetschen: Es handelt sich hierbei um Gesprächsdolmetschen/Verhandlungsdolmetschen, d. h., es werden kürzere Sinnabschnitte oder Sätze mit oder ohne Hilfe von Notizen zeitversetzt in eine andere Sprache übersetzt. Synonyme sind Behördendolmetschen/Community Interpreting/Public Services Interpreting.
Begleitdolmetscher:innen: begleiten ihre Kunden beispielsweise bei Arztterminen, Notarterminen, Behördengängen.
Behördendolmetschen: s. Begleitdolmetschen
Beratende Dolmetscher:innen: Auch als Organisierende Dolmetscher:innen oder Consultant Interpreters bezeichnet, die eine umfassende Beratung zu allen Dolmetschbelangen einer Veranstaltung bieten, z. B. Organisation eines mehrsprachigen Dolmetscherteams mit der adäquaten Anzahl von Dolmetscher:innen für jede Sprache, Auswahl geeigneter Dolmetschmethoden (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen), Beschaffung oder Buchung der notwendigen Simultandolmetschertechnik, Besichtigung von Räumlichkeiten für die Aufstellung mobiler Dolmetschkabinen, Einrichtung mobiler Dolmetsch-Hubs usw. Sie übernehmen die gesamte organisatorische Abwicklung des Einsatzes der Dolmetscher, sind Ansprechpartner für sämtliche Fragen des Auftraggebers und nehmen diesen damit viel Arbeit in einem komplexen Teilbereich der Veranstaltungsorganisation ab. Für diese Beratungs- und Organisationsleistung wird ein gesondertes Honorar in Rechnung gestellt.
Bescheinigte Übersetzung: s. bestätigte Übersetzung
Bestätigte Übersetzung: Beglaubigte Übersetzung, zertifizierte Übersetzung, staatlich anerkannte Übersetzung, gestempelte Übersetzung … Es gibt viele Bezeichnungen dafür, und korrekt wäre es eigentlich, nur von „bescheinigten Übersetzungen” zu sprechen. Im allgemeinen Sprachgebrauch hat sich vor allem die Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ durchgesetzt. Wie man es auch nennt, es geht immer um die Erstellung einer Übersetzung und die anschließende Bestätigung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung durch einen gerichtlich ermächtigten (oder vereidigten, beeidigten, staatlich anerkannten) Übersetzer mittels Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift.
CAT-Tools: Tools für die computergestützte Übersetzung, die dabei helfen, produktiver, schneller und konsistenter zu übersetzen. Anhand von Translation Memories werden Segmente eines Textes gespeichert und bei der nächsten Übersetzung ähnliche oder gleiche Sätze vorgeschlagen. Die in der Software integrierten Terminologiedatenbanken dienen der terminologischen Konsistenz. Abschließend sorgt die Qualitätssicherungsprüfung für den letzten Schliff.
Chuchotage: s. Flüsterdolmetschen
Community Interpreting/Public Service Interpreting: s. Begleitdolmetschen
Consultant Interpreters: s. Beratende Dolmetscher:innen
Diplom-Dolmetscher:in: Universitätsabschluss als Dolmetscher:in
Diplom-Übersetzer:in: Universitätsabschluss als Übersetzer:in
Distance Interpreting: s. Remote Interpreting
Distanzdolmetschen: s. Remote Interpreting
Distanzdolmetscher:innen: s. Remote Interpreting
Dolmetschen: Die mündliche Übertragung einer Sprache in eine andere Sprache, bei Gebärdensprache von Lautsprache in Gebärdensprache bzw. Gebärdensprache in Lautsprache.
Dolmetscher:rinnen: übertragen gesprochene Sprache in eine andere Sprache, bei Gebärdensprache von Lautsprache in Gebärdensprache und umgekehrt.
Dolmetsch-Hub/Dolmetscher-Hub: Arbeitsplatz von Simultandolmetscher:innen beim Remote Simultaneous Interpreting. Es kann sich dabei um an einem Ort fest installierte Dolmetschkabinen oder mobil eingerichtete Dolmetsch-Hubs handeln, die mit allen nötigen technischen Vorrichtungen für das Ferndolmetschen ausgestattet sind (u. a. stabile, leistungsfähige Internetverbindung, große Monitore, sehr gute Audio-/Videoqualität). Die Dolmetscher:innen befinden sich im Hub und die zu verdolmetschende Veranstaltung wird per Audio- und Videoleitungen an sie übertragen. Ein Hub bietet perfekte Bedingungen für das Ferndolmetschen, da hier nicht unterschiedliche Systeme zusammengeschaltet werden müssen, sondern eine integrierte Lösung inkl. technischer Betreuung vorhanden ist. Auch bei Hybrid-Veranstaltungen kommen Dolmetsch-Hubs zum Einsatz.
Hybrid-Veranstaltung/Hybrid-Event: Als Hybridveranstaltung bezeichnet man Events, die sowohl vor Ort als auch zeitgleich online durchgeführt werden. Dabei ist eine Präsenz- oder Online-Teilnahme von Referenten, Teilnehmern und/oder Dolmetscher:innen (ggf. über Dolmetsch-Hubs) in vielfältiger Konstellation möglich.
Dolmetschkabine/Dolmetscherkabine: Schallisolierte Kabine, die beim Simultandolmetschen zum Einsatz kommt. Sie ist der Arbeitsplatz von Simultandolmetscher:innen und muss bestimmte Anforderungen bezüglich Schalldämmung, Belüftung, technischer Ausstattung, Beleuchtung, visueller Kommunikation (direkte Sicht auf Redner, Folien, Publikum, Qualität und Übertragung von Ton/Bild) erfüllen. Dafür gelten ISO- und DIN-Normen, derzeit z. B. ISO 2603 [ortsfeste Dolmetscherkabinen], ISO 4043 [transportable Dolmetscherkabinen], ISO 20108 [Simultandolmetschen – Qualität und Übertragung von Ton- und Bildeingang – Anforderungen] und ISO 20109 [Simultandolmetschen – Ausstattung – Anforderungen].
Dolmetschtechnik/Konferenztechnik: Die gesamte technische Ausstattung, die für eine zu verdolmetschende Veranstaltung erforderlich ist: schallisolierte Dolmetschkabine(n), Dolmetschpulte, Mikrofone, Sender, Empfänger, Kopfhörer, Verkabelung usw. sowie die für Auf-/Abbau und die Betreuung zuständigen Techniker. Im weiteren Sinne gehören hierzu auch die Beschallungstechnik und alle sonstigen Anlagen, die im Zusammenhang mit einer Konferenz eingesetzt werden.
Leichte Sprache: Vereinfachte Version der Standardsprache oder Fachsprache mit einfacherem, klarerem und verständlichem Sprachstil.
Fachübersetzer:innen: Die Berufsbezeichnung Übersetzer:in ist nicht geschützt – genauso wenig wie die Berufsbezeichnung Fachübersetzer:in. Die meisten Übersetzer:innen haben sich auf ein oder mehrere Fachgebiete spezialisiert und werden deshalb als Fachübersetzer:innen bezeichnet.
Fachübersetzungen: Meist hoch spezialisierte Texte aus einem Fachgebiet, die in eine andere Sprache übertragen werden. Beispiele sind Betriebsanleitungen, Patentschriften, Geschäftsberichte, Werbebroschüren, Arztberichte, wissenschaftliche Fachartikel, Verträge, Datenschutzerklärungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Beipackzettel, Handbücher usw.
Ferndolmetschen: s. Remote Interpreting
Ferndolmetscher:innen: s. Remote Interpreting
Fernsehdolmetschen: Simultandolmetschen, mit der Besonderheit der Schnelligkeit, d.h., die Verdolmetschung muss spätestens mit dem Originalredebeitrag enden. Üblicherweise befinden sich die Dolmetschkabinen im Produktionsstudio, gelegentlich wird aber auch aus Übertragungswagen oder unter ähnlich schwierigen Bedingungen gedolmetscht.
Fernsehdolmetscher:innen: Konferenzdolmetscher:innen, meist Simultandolmetscher:innen, die für das Fernsehen arbeiten.
Flüsterdolmetschen: Eine Unterart des Simultandolmetschens mit oder ohne technische Hilfsmittel (in Form einer Personenführungsanlage/eines Flüsterkoffers).
Flüsterdolmetscher:innen: Beim Flüsterdolmetschen handelt es sich um eine Sonderform des Simultandolmetschens, die mit oder ohne technische Hilfsmittel in Form einer Personenführungsanlage ausgeübt werden kann. Ohne technische Hilfsmittel steht oder sitzt der/die Dolmetscher:in schräg hinter oder neben den Zuhörer:innen (maximal zwei) und verdolmetscht das, was gesprochen wird, flüsternd simultan. Bei der Variante mit Technik spricht der/die Dolmetscher:in in ein drahtloses Mikrofon, über das eine kleine Zahl von Zuhörer:innen, die
Empfänger (Kopfhörer) tragen, der Verdolmetschung folgen können. Der/die Dolmetscher:in selbst trägt keinen Kopfhörer, d.h. er/sie muss sich in direkter Nähe des Redners befinden, um diesen, trotz der im Raum vorherrschenden Hintergrundgeräusche, hören zu können. Flüsterdolmetschen erfordert allerhöchste Konzentration, da neben den im Raum vorherrschenden Hintergrundgeräuschen auch die eigene Stimme das Hören des Redners erschwert. Flüsterdolmetschen kommt u. a. bei Gerichtsverhandlungen, Führungen, Schulungen oder in Fällen, in denen z. B. nur ein Teilnehmer der Konferenzsprache nicht mächtig ist, zur Anwendung.
Flüsterkoffer/Flüsteranlage: s. Personenführungsanlage.
Gerichtsdolmetschen: s. Gerichtsdolmetscher:innen. Bei Gericht kommen meist die beiden Dolmetschmethoden Verhandlungsdolmetschen und Flüsterdolmetschen zum Einsatz.
Gerichtsdolmetscher:innen: Darunter werden Dolmetscher:innen verstanden, die nach den Rechtsvorschriften des Bundeslandes beeidigt wurden (BaWü; in anderen Bundesländern heißt es beispielsweise auch „vereidigt” oder „öffentlich bestellt und beeidigt”, „allgemein beeidigt”, „allgemein beeidet” und „gerichtlich zertifiziert”). Sie ermöglichen die Verständigung zwischen den Beteiligten bei Gericht meist mittels Verhandlungsdolmetschen/Gesprächsdolmetschen und Flüsterdolmetschen.
Gesprächsdolmetschen: Auch als Verhandlungsdolmetschen bezeichnet, ist dies eine Variante des Konsekutivdolmetschens. Sätze oder kürze Redeabschnitte werden abschnittsweise zeitversetzt in eine andere Sprache übertragen. Gesprächsdolmetschen wird bei Verhandlungen, Behördenterminen, Arztbesuchen, Tischgesprächen u. Ä. angewendet.
Simultaneous interpreting delivery platforms: s. Simultandolmetscherplattformen
Konferenzdolmetschen: Die Arbeit als Konferenzdolmetscher (simultan, konsekutiv).
Konferenzdolmetscher:innen: arbeiten meist als Simultan- oder Konsekutivdolmetscher:innen bei mehrsprachigen Konferenzen, Fachkongressen, Seminaren, Galaveranstaltungen, Firmenjubiläen, Hauptversammlungen, Aufsichtsratssitzungen, Schiedsgerichtsverfahren, FDA-Audits und vielem mehr. Sie beherrschen alle Dolmetschmethoden (Simultandolmetschen, Konsekutivdolmetschen, Gesprächs-/Verhandlungsdolmetschen und Flüsterdolmetschen) und unterstützen Auftraggeber gegebenenfalls als beratende Dolmetscher:innen bei der Organisation einer zu verdolmetschenden Veranstaltung.
Konferenzübersetzer:innen: fertigen direkt am Konferenzort schriftlich Übersetzungen von Arbeitsunterlagen wie Reden, Diskussionsbeiträgen oder Beschlüssen an, die noch vor Abschluss der Konferenz schriftlich vorliegen müssen. Dies kommt insbesondere bei internationalen Organisationen vor. Die Herausforderung besteht darin, dass ihre Fachübersetzungen innerhalb kürzester Zeit abstimmungs- bzw. veröffentlichungsreif vorliegen müssen.
Konsekutivdolmetschen: Beim Konsekutivdolmetschen werden ganze Vorträge oder längere Redeabschnitte aus einer Sprache in eine andere übertragen. Als Hilfsmittel dienen hierbei Block und Stift sowie eine spezielle Notizentechnik – die keine Stenografie ist. Es besteht die Möglichkeit des Remote Interpreting/Ferndolmetschens über Videoplattformen. Zu beachten ist, dass ein Vortrag mit konsekutiver Verdolmetschung die doppelte Zeit in Anspruch nimmt, da die Verdolmetschung in etwa genauso viel Zeit beansprucht wie der Vortrag.
Konsekutivdolmetscher:innen: kommen heute noch häufig bei offiziellen Anlässen, z. B. Staatsbesuchen, zum Einsatz. Weitere mögliche Einsatzgebiete sind Audits und Inspektionen u. a. von EMA und FDA, US-amerikanische Depositions, Pressekonferenzen, Kulturveranstaltungen, Soirées usw. Auch beim Konsekutivdolmetschen kann je nach Einsatzzeit wegen der hohen Konzentration mehr als ein Dolmetscher:in erforderlich sein.
Korrektorat: Die Überprüfung eines Textes hinsichtlich Rechtschreibung und Grammatik. Wird auch noch stilistisch und inhaltlich eingegriffen, spricht man von Lektorat.
Legalisation: Die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.
Lektorat: Unter Lektorat versteht man allgemein die Überprüfung eines Textes hinsichtlich Orthografie, Grammatik und Stil sowie, wenn gewünscht, Inhalt. Ist nur die Überprüfung der Rechtschreibung und Grammatik gewünscht, spricht man von Korrektorat. In einem Übersetzungslektorat wird die Übersetzung mit dem Ausgangstext verglichen.
Literaturübersetzen: Die Übersetzung von zu veröffentlichender Literatur unterschiedlicher Genres wie Roman, Lyrik, Science-Fiction oder auch Fachbuch. Dabei müssen die Literaturübersetzer:innen in der Regel schnell und werksgetreu arbeiten. Die besondere Herausforderung besteht darin, den Originaltext so in der Zielsprache wiederzugeben, dass der Schreibstil des Autors/der Autorin erhalten bleibt und gleichzeitig natürlich (nicht „übersetzt”) klingt.
Lokalisierung: s. Softwarelokalisierung
Master of Conference Interpreting: Universitätsabschluss als Konferenzdolmetscher:innen
Normzeile: In Deutschland übliche Berechnung von Übersetzungen, Standard sind 55 Anschläge (Zeichen) einschließlich Leerzeichen.
Öffentlich bestellte und beeidigte Gerichts- und Verhandlungsdolmetscher:innen: sind vom Landgericht öffentlich bestellt und beeidigt. Sie sind berechtigt, neben Gerichtsverhandlungen auch offizielle Termine bei einer Behörde wie Polizei, Jugendamt oder Standesamt zu dolmetschen, z. B. Trauungen, Vaterschaftsanerkennungen, Scheidungen oder Sorgerechtserklärungen.
Organisierende Dolmetscher:innen: s. Beratende Dolmetscher:innen
Personenführungsanlage/PEFA/PFA: Personenführungsanlagen (kurz PFA, auch Flüsterkoffer oder Tour Guide genannt) sind speziell für Werks-/Museums-/Stadtführungen konzipiert. Sie werden gelegentlich für Dolmetscheinsätze als „Flüsteranlage“ zweckentfremdet. Dies funktioniert bei stationären Veranstaltungen nur mit einer sehr kleinen Teilnehmerzahl oder für kürzere Einsätze, bei denen eine sich bewegende Gruppe betreut wird. Eine Personenführungsanlage ist kein adäquater Ersatz für eine Simultandolmetscheranlage.
Post-Editing: Die nachträgliche Bearbeitung eines maschinell übersetzten Textes, z. B. mittels Google Translator oder DeepL, übersetzten Textes durch einen Übersetzer.
Preisgestaltung: Es gibt verschiedene etablierte Möglichkeiten, um eine Übersetzungsleistung abzurechnen. Literaturübersetzungen werden meist per Normseite (= 1800 Zeichen inkl. Leerzeichen) berechnet, andere Übersetzungen per Normzeile (= 55 Zeichen inkl. Leerzeichen) oder Wort. Dabei kann sowohl die Ausgangs- als auch die Zielsprache als Berechnungsgrundlage genommen werden. Dolmetschen wird in der Regel über einen Stunden- oder Tagessatz abgerechnet.
Qualifikationen: Die Berufsbezeichnungen Übersetzer:in sowie Dolmetscher:in sind nicht gesetzlich geschützt. Qualifizierte Übersetzer:innen bzw. Dolmetscher:innen haben jedoch meist ein einschlägiges Hochschulstudium (BA/MA, Diplom) abgeschlossenen oder eine Fachakademie besucht bzw. eine staatliche Prüfung als Übersetzer:in/Dolmetscher:in oder eine IHK-Prüfung abgelegt.
Remote Hub: s. Dolmetsch-Hub/Dolmetscher-Hub
Remote-Interpreting-Plattformen: Speziell für das Dolmetschen, meist Simultandolmetschen, entwickelte Softwareplattformen. Hierbei müssen die Dolmetscher:innen selbst die technische Hardware stellen. Damit die Verdolmetschung funktioniert, müssen alle Beteiligten über eine stabile und leistungsstarke und zur Sicherheit redundante Internetverbindung, eine normengerechte Ton- und Bildqualität sowie eine zuverlässige Verschlüsselung verfügen.
Remote Interpreting (RI)/Distance Interpreting/Ferndolmetschen/Teledolmetschen: bedeutet ganz allgemein das Dolmetschen aus der Ferne, bei dem die Dolmetscher:innen über ein Medium wie Telefon, Internet oder Video zugeschaltet werden.
Remote Simultaneous Interpreting (RSI): Eine Variante des Remote Interpreting ist das sogenannte Remote Simultaneous Interpreting (RSI), wobei es wieder unterschiedliche Spielarten gibt. Das Grundprinzip besteht darin, dass Vortragende, Teilnehmende und Dolmetscher:innen, die sich nicht unbedingt am gleichen Ort befinden, ihre Veranstaltung virtuell über eine Internetplattform abhalten. Für die simultane Verdolmetschung werden idealerweise entweder fest installierte Dolmetsch-Hubs genutzt, die die gesamte Dolmetschinfrastruktur für Dolmetscher bereitstellen oder mobile Dolmetsch-Hubs, die speziell für eine Veranstaltung eingerichtet werden. Hierbei kommt gezielt für Dolmetschzwecke entwickelte Software zur Anwendung, mit deren Hilfe über die von Veranstaltern genutzte Videoplattformen wie MS Teams, Webex, Skype for Business, Zoom in mehreren Sprachen simultan gedolmetscht werden kann. Die technische Infrastruktur wird dabei immer von qualifizierten Technikern betreut. Daneben gibt es auch speziell für das Simultandolmetschen entwickelte Plattformen, über die auch mehrsprachige Konferenzen aus der Ferne simultan gedolmetscht werden können.
RSI: Abkürzung von Remote Simultaneous Interpreting
Schriftdolmetschen: Eine Sonderform der Untertitelung. Mit Hilfe einer speziellen Kurzschrift-Software wird das gesprochene Wort simultan für Hörgeschädigte in lesbaren Text übertragen.
Schriftdolmetscher:innen: Auch Simultan-Stenograf:innen genannt, die das gesprochene Wort mittels einer speziellen Kurzschrift-Software simultan in lesbaren Text (Untertitelung) für Hörgeschädigte übertragen.
Simultandolmetschen: Unter Simultandolmetschen versteht man die zeitgleiche (simultane) Übertragung eines Redebeitrags in eine andere Sprache. Aufgrund der hohen Konzentrationsleistung arbeiten Dolmetscher:innen stets im Team und wechseln sich regelmäßig ab. Sie arbeiten in einer schalldichten Kabine und hören den Originalredner über Kopfhörer. Gleichzeitig dolmetscht einer der Dolmetscher:innen in ein Mikrofon, von dem die Verdolmetschung per Infrarot oder Funk auf die Kopfhörer der jeweiligen Zuhörer übertragen wird. Sonderformen des Simultandolmetschens sind u. a. das Gebärdensprachendolmetschen und das Flüsterdolmetschen.
Simultandolmetscher:innen: dolmetschen simultan bei zwei- oder mehrsprachigen Fachkongressen, Konferenzen, Seminaren, Galaveranstaltungen, Firmenjubiläen, Hauptversammlungen, Aufsichtsratssitzungen, Schiedsgerichtsverfahren. Auch bei den Veranstaltungen internationaler Organisationen (UNO, EU, Internationaler Strafgerichtshof u. Ä.) sind Simultandolmetscher:innen im Einsatz.
Simultandolmetscheranlage/Simultandolmetschertechnik: Die technischen Komponenten, die für das Simultandolmetschen nötig sind, hauptsächlich bestehend aus Dolmetschpult/Dolmetschkonsole, Steuerzentrale, Infrarotanlage/Funkanlage/Induktivanlage oder Delegiertensprechstellen. Über das Dolmetscherpult in der Dolmetscherkabine hört man als Dolmetscher:in über einen Kopfhörer oder ein Headset (Hör-Sprech-Garnitur) den Originalton des Redners und spricht zeitgleich in der anderen Sprache in ein Mikrofon. Die Zuhörer hören über Kopfhörer die Verdolmetschung.
Simultandolmetscherplattformen: Dezidiert für das Online-Simultandolmetschen entwickelte Lösungen. Der Einsatz von Simultandolmetscherplattformen ist ein relativ neues Tätigkeitsfeld für Simultandolmetscher:innen, der sich im Zuge der Pandemie beschleunigt hat, s. auch Remote Simultaneous Interpreting.
Softwarelokalisierung: Darunter versteht man die Anpassung von Menüs und Benutzeroberflächen in Software, Online-Hilfen und Handbüchern an die Sprache und Kultur des Absatzmarktes. Softwarelokalisierer:innen müssen sich nicht nur gut in Programmierung, Bildschirmgrafik und der einschlägigen Software auskennen, sondern auch genaue Kenntnisse der kulturellen Gegebenheiten des Ziellandes haben.
Sprachmittler:innen: Oberbegriff für Dolmetscher und Übersetzer, Diplom-Sprachmittler (akademischer Grad aus der ehemaligen DDR).
Staatlich geprüfte Dolmetscher:innen: Dolmetscher:innen nach Bestehen der staatlichen Prüfung.
Staatlich geprüfte Übersetzer:innen: Übersetzer:innen nach Bestehen der staatlichen Prüfung.
Staatliche Prüfung: Staatliche Prüfungen werden von den staatlichen Prüfungsämtern abgenommen, die den Kultusministerien der Länder unterstehen. Zur Prüfung zugelassen werden Interessenten aufgrund einer entsprechenden Ausbildung (z. B. an einer Fachakademie) oder von Nachweisen entsprechender Fremdsprachen- und Fachkenntnisse sowie drei Jahren Berufspraxis. Die staatliche Prüfung als Dolmetscher:in bzw. Übersetzer:in ist wie der entsprechende Hochschulabschluss Voraussetzung für die allgemeine Beeidigung durch die Landgerichte.
Stegreif-Übersetzen: s. Vom-Blatt-Dolmetschen
Stempel: Beeidigte Übersetzer:innen versehen in Baden-Württemberg ihre bescheinigten Übersetzungen neben ihrer Unterschrift auch mit einem Stempelabdruck. Der Stempel enthält den Namen, die Sprachkombination und den Sitz des Übersetzers.
Synchrondolmetschen: Häufig verwendete, jedoch falsche Bezeichnung für Simultandolmetschen.
Teledolmetschen: s. Remote Interpreting
Telefondolmetschen: Eine Version des Remote Interpreting, bei der Dolmetscher:innen über das Telefon dolmetschen. Die dabei verwendeten Dolmetschtechniken sind Gesprächsdolmetschen/Verhandlungsdolmetschen oder Konsekutivdolmetschen. Simultandolmetschen über das Telefon ist nur über spezielle Plattformen möglich.
Telephone Conference Interpreting (TCI): Dabei befinden sich die Dolmetscher:innen und Teilnehmer:innen in einem Raum, die Redner:innen werden von außen per Telefonleitung zugeschaltet. Die Dolmetscher:innen haben keine direkte Sicht auf Redner:in, sehen jedoch die Teilnehmer:innen.
Terminologiearbeit: Analyse, Extrahierung und Kategorisierung nach Relevanz von Termini anhand hochmoderner CAT-Tools. Das Endprodukt ist eine terminologische Datenbank im Excel-, PDF- oder Word-Format (auf Wunsch auch andere Formate), die an ein Wörterbuch erinnert. Diese kann z. B. für die Erstellung eines Unternehmensglossars oder für die firmeninterne Sprachpolitik von Nutzen sein.
Transkreation: Zusammengesetzt aus den Worten Translation und Kreation. Eine Form der schriftlichen Übertragung in eine andere Sprache, bei der der Zieltext relativ weit vom Originaltext abweichen kann, um dem kulturellen Kontext Rechnung zu tragen. Sie spielt bei Werbetexten eine Rolle und wird auch als Adaption bezeichnet.
Übersetzen: Die schriftliche Übertragung von Schriftstücken aus einer Sprache in eine andere Sprache.
Übersetzungslektorat: Die Überprüfung des Zieltextes auf sprachliche und inhaltliche Richtigkeit anhand des Ausgangstextes.
Untertitelung: Die Übertragung von gesprochener Sprache in Schrift in Film und Fernsehen, im Theater und bei Konferenzen. Die wesentlichen Inhalte des Gesagten werden unter Zuhilfenahme einer speziellen Software passgenau übertragen.
Urkundenübersetzung: s. Bestätigte Übersetzung
Vereidigte Dolmetscher:innen: s. Gerichtsdolmetscher:innen
Vereidigte Übersetzer:innen: s. Beeidigte Übersetzer:innen
Verhandlungsdolmetschen: s. Gesprächsdolmetschen. Eine Form des Konsekutivdolmetschens, bei der kürzere Sinnabschnitte oder Sätze mit oder ohne Hilfe von Notizen zeitversetzt in eine andere Sprache übersetzt werden. Häufig werden im Zusammenhang mit den jeweiligen Einsatzgebieten der Dolmetscher:innen auch die Begriffe Behördendolmetschen/Begleitdolmetschen/Community Interpreting/Public Service Interpreting verwendet.
Verhandlungsdolmetscher:innen: unterstützen ihre Kunden z. B. bei Arztbesuchen, Behördengängen, Hochzeiten/Eheschließungen, Notarterminen, Einbürgerungen, aber auch bei Vertragsverhandlungen u. Ä. Synonyme sind Behördendolmetscher:innen, Begleitdolmetscher:innen.
Video Conference Interpreting (VCI): Beim Video Conference Interpreting sitzen Teilnehmende und Dolmetscher:innen in einem Raum, der Redner wird per Audio- und Videoübertragung zugeschaltet.
Video Remote Interpreting (VRI): Die Dolmetscher:innen befinden sich nicht im selben Raum wie Redner:innen und Teilnehmer:innen, sowohl das Bild als auch der Ton werden per Video an die Dolmetscher:innen übermittelt.
Voice-Over: Eine Form der Sprachübertragung, bei der die übersetzte Tonspur über den Originalton gelegt wird. Voice-Over-Übersetzer:innen erstellen dabei anhand der Textvorlage und der Originalfassung einen Text in der Zielsprache, der später von Schauspieler:innen im Tonstudio eingesprochen wird. Voice-Over-Sprachfassungen werden vor allem für Dokumentarfilme, Magazine, Reportagen und Nachrichten erstellt.
Vom-Blatt-Dolmetschen: Häufig bei Gericht, Behörden, Vertragsverhandlungen erforderlich. Dabei wird ein Schriftstück direkt mündlich in die andere Sprache übertragen.
Zertifizierte Übersetzung: Fälschlich für bestätigte Übersetzung verwendet.